Reutlingen

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Wirtschaftsprüfung | Steuerberatung

Wirtschaftsrüfung

Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellte Personengesellschaften (ausgenommen kleine Gesellschaft) und Privatstiftungen. Es kann aber auch freiwillig – das heißt ohne rechtliche Verpflichtung – eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt werden.

Die Organe dieser Gesellschaften haben jährlich einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. In diesen Unterlagen wird der Geschäftsverlauf der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt. Aufgabe der Wirtschaftsprüfer ist es, die Buchführung, die Bilanzierung und den Lagebericht im Hinblick auf gesetzliche Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes sagt demgemäß nichts über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus, sondern bestätigt, dass die im Jahresabschluss und Lagebericht dargestellte wirtschaftliche Lage ein der Realität entsprechendes Bild vermittelt. Grundsätzlich nicht umfasst ist das Aufdecken von Unterschlagungen oder anderer verbotener Handlungen der Organe oder Mitarbeiter des geprüften Unternehmens. Sollte eine Prüfung aber solche Tatsachen zu Tage bringen, besteht natürlich eine Berichtspflicht. Anzumerken ist auch noch, dass die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden steht.

Die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer dient damit den so genannten "Stakeholdern". Gemeint sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten: Zentral natürlich die Eigentümer, aber auch die Banken.

Bei der Wirtschaftsprüfung lernen wir im Zuge unserer Tätigkeit ein Unternehmen sehr umfassend kennen. In Verbindung mit unserem durch Weiterbildung ständig ergänztem Fachwissen und unserer Erfahrung bei mittleren und großen Unternehmen sind wir in der Lage, Verbesserungspotential zu erkennen. Dadurch wird der Wert der Prüfung für das geprüfte Unternehmen deutlich erhöht. Die Erkenntnisse aus der Prüfung wollen wir Ihnen gerne weitergeben.

Leistungen im Detail

Wirtschaftsprüfung

Gerne bieten wir Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben an:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen anlässlich Umgründungen
  • Stiftungsprüfungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Sondergutachten

Weitere Leistungen

Controlling

Controlling ist ein Instrument zur Führung eines Unternehmens und befasst sich mit den möglichen zukünftigen Entwicklungen des Unternehmens. Zentrale Bestandteile eines umfassenden Controllingsystems sind die Erstellung von Erfolgsbudgets und Finanzplänen. Selbst das kleinste Unternehmen braucht ein Mindestmaß an Zielgrößen wie z. B. Umsatz, Kosten, Liquiditätssicherung, Kundenanzahl.

Wir unterstützen Sie hierbei gerne.

Mandanten-Service

Kostenrechnung

Die Kostenrechnung dient der Erfassung und Verrechnung der Kosten der im Unternehmen erbrachten Leistungen. Der Hauptzweck einer modernen Kostenrechnung ist die Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für die Unternehmensleitung.

Als Beispiel einer Entscheidungsgrundlage sei folgende herausgegriffen:
Die Kostenrechnung bietet mit den errechneten Selbstkosten eine Grundlage für die Preisfestsetzung durch das Unternehmen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Einrichtung und Führung der verschiedenen Kostenrechnungssysteme behilflich.

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